Mein Wunsch-Koalitionsvertrag, anstehende Aufgaben für den Bundestag 2021
Im Koalitionsvertrag sollte festgehalten werden, dass
- die Geschäftsordnung des Bundestages dahingehend geändert wird, dass zwischen den letzten Änderungen in einer Gesetzesvorlage und der Lesung mindestens drei Tage liegen müssen. Begründung: In der Vergangenheit wurden oft kurzfristig entscheidende Passagen des Entwurfs unbemerkt geändert. So wurde die parlamentarische Kontrolle unterlaufen. Ein vielseitiges Dokument kann nicht in kürzester Zeit geprüft werden.
- Notare wieder verpflichtet werden, jeden Verdacht auf Geldwäsche zu melden. Begründung: Lobbyisten war es (unbemerkt?) gelungen, bei der jüngsten Novelle des “Transparenz- und Informationsgesetzes” die Meldeverpflichtung bei Verdacht auf Geldwäsche weitgehend wieder einzuschränken.
- die dritte Gewalt im Staat strukturell wieder in die Lage versetzt wird, Klagen innerhalb eines Jahres zu entscheiden.
Begründung: Es unterminiert den Rechtsstaat, wenn zwischen Klage und Prozesstermin mehrere Jahre vergehen.
Zu überlegen ist auch,
wie die Anliegen von jungen Menschen bei Wahlen besser berücksichtigt werden können. Denn zwei Drittel der Wahlberechtigten sind älter als 60 Jahre. Eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre ist eine Möglichkeit, lässt aber die Interessen der Jüngeren/Kinder außer Acht.
Die Lösung ist, Eltern für jedes noch nicht wahlberechtigtes Kind eine zusätzliche Stimme zur Wahl geben. Mit Sicherheit würde es dann z.B. im Bildungswesen nicht so katastrophal aussehen.